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Was kostet ein Wunschkind?
Monetäres und Rechtliches für die künstliche Befruchtung

WIEVIEL KOSTET EINE KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG? Die Kosten für eine künstliche Befruchtung belaufen sich auf etwa 3.000 bis 4.000 Euro, wobei sich die Preise in privaten und öffentlichen Einrichtungen kaum unterscheiden. „Wenn bestimmte persönliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt in Österreich der sogenannte IVF-Fonds etwa 70 Prozent der Kosten. Der verbleibende Selbstbehalt liegt bei etwa 1.000 Euro pro Versuch“, weiß Heinz Strohmer, Leiter des „Kinderwunschzentrum an der Wien“. „Etwa zwei Drittel aller Kinderwunschbehandlungen in Österreich werden vom IVF-Fonds finanziell unterstützt. Im Jahr 2020 waren das knapp über 10.500 Versuche. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website des IVF-Fonds.

 

 

WAS IST RECHTLICH ERLAUBT? Kinderwunschbehandlungen werden in Österreich durch mehrere Gesetze geregelt, das wichtigste ist das Fortpflanzungsmedizingesetz. „Das Gesetz regelt im Wesentlichen, unter welchen Bedingungen ein Kind ohne Geschlechtsverkehr gezeugt werden darf“, so Strohmer.

Behandelt werden dürfen Ehepaare, Paare in eheähnlichen Gemeinschaften und lesbische Paare; nicht behandelt werden dürfen alleinstehende Frauen und schwule Paare. Samenspenden dürfen sowohl vom Lebenspartner als auch von einer dritten Person stammen. Auch eine Eizellspende ist unter gewissen Bedingungen erlaubt, allerdings muss das Paar die Spenderin selbst mitbringen. Eizellbanken gibt es in Österreich nicht. Genetische Analysen an Eizellen sind nahezu uneingeschränkt erlaubt, die genetische Untersuchung des Embryos ist hingegen stark reglementiert. Verboten sind in Österreich Embryonenspenden, Leihmutterschaft und das in anderen Ländern sehr weit verbreitete „Social Egg Freezing“.

 

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Klinikguide.at-Autorin: Irene Senn