Alles, was Sie wissen müssen: Von Pflegestufe über Krankenversicherung bis zum Pflegeregress.
WAS TUN BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT? Plötzlich pflegebedürftig: Das stellt Familien oftmals vor eine große Herausforderung und viele Fragen tauchen auf. Ganz wichtig: Holen Sie Informationen ein und lassen Sie sich beraten. Aufgrund der verschiedenen Unterstützungen und da die Pflege zwischen Bund und Ländern aufgeteilt ist, ist es oftmals nicht so leicht, sich auf Anhieb an die richtigen Stellen zu wenden. Bei Pflegebedürftigkeit gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu informieren, wie beispielsweise das BürgerInnenservice des Sozialministeriums unter der Nummer +43 800 201 611. Das Team des BürgerInnenservice berät kostenlos und vertraulich zu sämtlichen Bereichen und Unterstützungsleistungen, z. B. zum Thema Pflege, und kann Sie auch qualifiziert an die jeweils von Ihnen benötigte Stelle weiterverweisen und etwa bei Antragstellungen weiterhelfen. Da für die Bereitstellung der sozialen Dienste, also der mobilen Dienste wie Heimhilfe und Essen auf Rädern, der teilstationären Dienste wie Tageszentren oder der stationären Dienste wie Alten- und Pflegeheime, die Bundesländer zuständig sind, sollten Sie sich auch an das Amt Ihrer Landesregierung bzw. in Wien an den Fonds Soziales Wien wenden und sich dort beraten lassen.
WAS BEDEUTET DER ENTFALL DES PFLEGEREGRESSES? Der Nationalrat hat am 29. 6. 2017 beschlossen, dass ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten ab 2018 unzulässig ist. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren sind einzustellen. Insoweit Landesgesetze dem entgegenstehen, treten die betreffenden Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
WAS BEDEUTET PFLEGESTUFE? Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf bzw. der Pflegestufe. Je höher der Pflegebedarf, desto höher das Pflegegeld. Es gibt sieben Pflegestufen. Jede Pflegestufe entspricht einer gewissen Stundenanzahl. Das Einkommen spielt keine Rolle. Die Einstufung erfolgt durch ein Sachverständigengutachten im Rahmen von einem Hausbesuch.
WIE KANN MAN SICH ALS PFLEGENDE ANGEHÖRIGE KRANKENVERSICHERN? Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, sich krankenzuversichern. Ab der Pflegegeldstufe 3 ist eine beitragsfreie Mitversicherung möglich.
WAS IST DIE SELBSTVERSICHERUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE? Die Selbstversicherung für pflegende Angehörige ist kostenlos und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen widmen, der mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Die Pflege muss unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft im Inland erfolgen.
TOP-INFORMIERT: Hier sind Sie an der richtigen Adresse.
SOZIALMINISTERIUM
buergerservice@sozialministerium.at
Tel.: 0800 201 611,
(Mo. bis Fr., 8–16 Uhr)
SOZIALMINISTERIUMSERVICE
www.sozialministeriumservice.at,
post.wien@sozialministeriumservice.at (bitte das jeweilige Bundesland einfügen),
Tel.: 059988
INTERESSENGEMEINSCHAFT PFLEGENDER ANGEHÖRIGER
www.ig-pflege.at,
office@ig-pflege.at,
Tel.: 01 58 900-328
NOCH MEHR INFOS: Gibt es im Folder „Unterstützung für pflegende Angehörige“ zum kostenlosen Download broschuerenservice.sozialministerium.at oder unter der Broschüren-Hotline 01 711 00-86 25 25 (Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr).
Oder unter:
https://www.arbeiterkammer.at,
https://www.help.gv.at
Bildnachweis:
- © 123rf
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