Dr.in Michaela Wlattnig, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der PatientInnen und Pflegeanwaltschaften (ARGE)
Was ist die Aufgabe der Patientenanwaltschaft?
Die Patientenvertretungen sind unabhängige, in ihrer Tätigkeit weisungsfreie Einrichtungen der Bundesländer, die Inanspruchnahme ist kostenfrei. Sie dienen als zentrale Anlaufstelle für Patient*innen (und deren Angehörige) von Gesundheitsdiensteanbietern. Aufgabe der Patientenanwaltschaften ist die allgemeine Rechtsberatung über Patient*innenrechte, aber auch die Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen und pflegerischen Tätigkeiten.
In den Patientenanwaltschaften besteht auch die Möglichkeit, Patientenverfügungen abzuschließen, wir beraten auch betreffend Vorsorgevollmachten und Sterbeverfügungen. Ein ebenso wichtiger Aufgabenbereich ist das Aufzeigen von strukturellen Mängeln und Missständen im Gesundheitswesen.
Die Patientenvertretungen sind außerdem Mitglieder in vielen Gremien (z. B. Ethikkommissionen).
Wichtig zu betonen ist auch, dass die Patientenanwaltschaften in sieben Bundesländern auch für die Pflegeangelegenheiten zuständig sind (Pflegeheime, mobile Dienste). In Kärnten und Tirol bestehen eigene Pflegeanwaltschaften.
Was sind die größten Herausforderungen für die Patientenanwaltschaft?
Eine große Herausforderung besteht sicherlich darin, trotz tragischer Schicksale die Beschwerdebearbeitung auf eine sachliche Ebene zu bringen.
Oft sind wir mit Erwartungshaltungen konfrontiert, die rechtlich nicht durchsetzbar sind. Adäquate, fachlich fundierte Kommunikation ist wesentlich. Ebenso Beharrlichkeit, wenn berechtigte Ansprüche gegenüber z. B. Krankenanstaltenträgern durchgesetzt werden müssen.
Die Patientenanwaltschaften im Überblick
Wie finanziert sich die Patientenanwaltschaft?
Als Einrichtungen der Bundesländer werden die Patientenanwaltschaften aus den jeweiligen Landesbudgets finanziert.
Mit welchen Bearbeitungszeiten muss man erfahrungsgemäß rechnen, bis ein Problem gelöst ist?
Die Lösung eines Problems kann bereits die Information von Patient*innen über ihre Rechte sein. Dies erfolgt immer zeitnah zur Anfrage. Je nach Komplexität einer Beschwerde kann die Bearbeitungsdauer sehr unterschiedlich sein, insbesondere dann, wenn der Fall infolge der Erstbearbeitung durch die Patientenanwaltschaften in einer Schlichtungsstelle (außergerichtliche Möglichkeit der Streitbereinigung aufgrund eines behaupteten Behandlungsfehlers) verhandelt wird.
Wie hoch ist die Erfolgsquote – wie viel Prozent der eingebrachten Fälle führen zu einer zufriedenstellenden Lösung?
Darüber kann man aufgrund der großen Unterschiedlichkeit der Anfragen und Fälle keine seriöse Antwort geben. Oftmals besteht die „Zufriedenheit“ bereits in einer Information, welche Rechte Patient*innen im konkreten Fall haben und wer für das vorgebrachte Problem die richtige erste Ansprechperson ist. Denn oftmals stecken hinter Beschwerden Kommunikationsprobleme.
Welche Leistungen kann die Patientenanwaltschaft nicht erbringen?
Die Patientenvertretungen sind nicht befugt, Patient*innen bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor einem Zivilgericht oder im Strafverfahren zu vertreten. Wir haben Ombudsstellencharakter
Mehr Informationen:
klinikguide.at – Kategorie Patientenanwaltschaft
Die Patientenanwaltschaften im Überblick auf klinikguide.at:
Wien, Niederösterreich, Burgenland
Kärnten, Steiermark, Oberösterreich
Tirol, Vorarlberg, Salzburg
STEIERMARK
PATIENTINNEN UND PFLEGEOMBUDSSCHAFT
Dr.in Michaela Wlattnig
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel.: 0316/877-3191
Mail: ppo@stmk.gv.at
Bildnachweise:
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