logo
Vergessenes Material im Körper
Der Fall des Monats: Wie die Patientenanwaltschaft hilft

Mag.a Isabel Rippel-Schmidjell, Salzburger Patientenvertretung

Der Fall

Ein Mann mittleren Alters wurde im Krankenhaus stationär aufgenommen, da er sich einem geplanten Eingriff unterziehen musste. Bei dieser Operation wurde ein Tupfer im Bauchraum vergessen. Der Tupfer verursachte in der Folge Schmerzen und musste operativ entfernt werden.

 

 

Wie die Patientenanwaltschaft interveniert.

Der Patient wandte sich an die Patientenvertretung und ersuchte um Intervention. Die Patientenvertretung nahm mit der zuständigen Abteilung des betroffenen Krankenhauses Kontakt auf. Im Rahmen einer Schlichtungssitzung wurde der Fall besprochen und kam es zu einer Schadensersatzzahlung (Schmerzensgeld).

 

Was wir daraus lernen!

Der Patient hat mit dem Krankenhaus einen Behandlungsvertrag abgeschlossen – der Arzt fungiert hier als Erfüllungsgehilfe, das heißt das Krankenhaus muss sich das Verhalten des Arztes anrechnen lassen. Aus dem Behandlungsvertrag schuldet das Krankenhaus eine Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft (lege artis Behandlung). Der vergessene Tupfer, der zu Schmerzen und erhöhten Entzündungswerten beim Patienten geführt hat, stellt einen Behandlungsfehler dar, da der behandelte Arzt rechtswidrig gehandelt und die übliche Sorgfalt vernachlässigt hat.

Der behandelte Arzt muss nach dem Standard seiner Berufsgruppe über Kompetenz und Sorgfältigkeit verfügen – es liegt demnach ein Verstoß des Arztes gegen anerkannte Regeln der medizinischen Wissenschaft vor.

Die Patientenanwaltschaften im Überblick:

Wien, Niederösterreich, Burgenland
Kärnten, Steiermark, Oberösterreich
Tirol, Vorarlberg, Salzburg